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Kanzlei

Beratungsgrundsätze

  • Beratungsgrundsätze

    Die in meiner langjährigen anwaltlichen Praxis gesammelten Erfahrungen in den von mir vertretenen »Fachgebieten bringe ich selbstverständlich auch in Ihrem Fall mit dem Ziel ein, das optimale Ergebnis für Sie zu erreichen. Gleichzeitig können Sie, wie mitunter in Großkanzleien nicht unbedingt üblich, sicher sein, dass die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit immer ausschließlich in meinen Händen bleibt, denn ein konsequent persönliches Mandatsverhältnis ist mir in jedem Einzelfall wichtig.

  • Erstberatung

    Schon in der Erstberatung kommt es mir deshalb darauf an, Ihre Interessenlage gründlich zu erfassen, weil nur so eine eingehende rechtliche Beratung sichergestellt werden kann. Zu diesem Zweck bitte ich Sie, etwaige schriftliche Unterlagen möglichst vollständig zum Beratungstermin mitzubringen; falls diese Unterlagen umfangreich sein sollten, ist es in der Regel günstiger, wenn sie mir schon vor dem Beratungstermin zur Verfügung gestellt werden können.
    Selbstverständlicher Teil der Beratung ist stets auch die Frage nach den »Kosten, damit die wirtschaftliche Vertretbarkeit des möglichen Vorgehens in die Bewertung der Erfolgsaussichten einfließen kann.

  • Vertretung Ihrer Interessen

    Sollte über Ihre Beratung hinaus die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen gegenüber Anspruchsgegnern, Behörden oder Zulassungsgremien und - wo nicht vermeidbar - vor Gericht erforderlich werden, ist auch hier die vertrauensvolle Abstimmung des Vorgehens mit Ihnen stets das oberste Gebot.