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Kosten

Gesetzliche Vergütung

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Die Vergütung der Rechtsanwälte ist gesetzlich geregelt durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Grundlage ist grundsätzlich der Gegenstandswert

Grundlage für die Berechnung des Honorars auf der Grundlage des RVG ist grundsätzlich der sog. Gegenstandswert (oder auch Streitwert) des Falles. Hierunter versteht man z.B. den Betrag, den der Anspruchsteller gegen seinen Anspruchsgegner geltend macht (z.B. den Kaufpreis). Der Gegenstandswert kann Grundlage der Berechnung aber auch dort sein, wo der Anspruch nicht auf Zahlung eines bestimmten Betrages gerichtet ist (z.B. Zulassung zur vertragsärztlichen oder vertragspsychotherapeutischen Versorgung oder Kündigung eines Arbeitsverhältnisses).

Höhe der Gebühren

Das RVG enthält eine Tabelle, der ausgehend vom jeweiligen Gegenstandswert die Höhe einer vollen Gebühr entnommen werden kann. Diese Gebühr kann im Einzelfall auf verschiedene Weise anfallen: voll, um einen bestimmten Faktor vermindert oder erhöht und unter Umständen auch mehrfach. Welche Gebühren in welcher Höhe in Ihrem Fall voraussichtlich anfallen würden, ergibt sich aus dem Vergütungsverzeichnis des RVG (RVG-VV) und können Sie selbstverständlich gern persönlich erfragen. Dies zu wissen ist schließlich Ihr gutes Recht!

Erstberatung

Übrigens ist die Gebühr für eine Erstberatung gesetzlich begrenzt auf maximal 190,00 €; auch bei einem sehr hohen Gegenstandswert können also nicht mehr als 190,00 € berechnet werden.

Auslagenpauschale und gesetzliche Mehrwertsteuer

Den Gebühren hinzuzurechnen sind in der Regel die (üblicherweise pauschal kalkulierten und insoweit gesetzlich begrenzten) Auslagen des Rechtsanwalts für Telekommunikation und Porto sowie in jedem Fall auch die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur gesetzlichen Vergütung nach dem RVG finden Sie »hier.