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Kanzlei

Fachgebiete

Vertragsarztrecht
Berufsrecht der Ärzte und Psychotherapeuten
Vertrags-, Gesellschafts- und Schadenersatzrecht

Das Arzt- und Psychotherapeutenrecht ist fortwährend von Änderungen ebenso betroffen wie das Gesundheitswesen selbst. Deswegen erfordert eine sorgfältige anwaltliche Beratung und Begleitung in diesem komplexen Feld nach der jeweils gültigen Rechtslage einschließlich des aktuellen Standes der Rechtsprechung einen dauerhaft hohen Grad der Spezialisierung. Bei zukunftsorientierten Beratungen geht es auch darum, geplante Gesetzesänderungen möglichst schon zu berücksichtigen.

Mit den langjährigen Erfahrungen aus meiner bereits seit 1999 entsprechend spezialisierten und vernetzten Kanzlei stehe ich Ihnen daher gern zur Seite, wenn es für Sie als Ärztin/Arzt oder Psychotherapeutin/Psychotherapeut um folgende Angelegenheiten geht:

Dann sind dies meine Leistungen für Sie:

- Reduzierung oder Beendigung:
Umfassende Beratung zu den mittel- oder kurzfristigen Gestaltungsoptionen der Praxisübergabe im Rahmen der vertragsarztrechtlichen Möglichkeiten (Praxisnachbesetzung), auch an ein Medizinisches Versorgungszentrum oder andere bereits zugelassene Vertragsärzte oder -psychotherapeuten.

- Erweiterung:
Umfassende Beratung zu den Modellen der gemeinsamen Berufsausübung durch Gründung Medizinischer Versorgungszentren, Anstellung oder Jobsharing sowie in örtlichen oder überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften (Gemeinschaftspraxen), oder zur Eröffnung einer Zweigpraxis oder zum Erwerb weiterer Abrechnungsgenehmigungen.

- Erstmalige Aufnahme:
Umfassende Beratung zu den Bedingungen einer Ermächtigung oder einer Sonderbedarfszulassung, einer Anstellung oder eines Jobsharings einschließlich der rechtlichen Perspektiven für eine Praxisübernahme mit vollem oder hälftigem Versorgungsauftrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Gemeinsam wählen wir die individuell für Ihre Lebensplanung und auf Ihre Interessen am besten zugeschnittene Lösung. Auf dieser Grundlage gestalte ich für Sie alle erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere Praxiskaufverträge sowie Anstellungs- und Gesellschaftsverträge, und führe verantwortungsbewußt sowie in enger Abstimmung mit Ihnen die erforderlichen Verhandlungen mit Ihren Vertragspartnern. Die stets sorgfältige Vertretung Ihrer Interessen auch gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung, dem Zulassungs- und Berufungsausschuss sowie, falls im Einzelfall erforderlich, auch vor den Sozial- und/oder Zivilgerichten ist ebenfalls selbstverständlich.

- Ihr Aus- oder Weiterbildungsverhältnis (als Voraussetzung für den Erwerb Ihrer Approbation oder das Bestehen Ihrer Facharzt- bzw. Fachpsychotherapeutenprüfung), oder
- die Berufsordnung aufgrund von Beschwerden eines Ihrer Patienten bei der für Sie zuständigen Ärzte- oder Psychotherapeutenkammer?

Dann ist dies meine Leistung für Sie:

Sorgfältige Vertretung Ihrer Interessen in stets enger Abstimmung mit Ihnen gegenüber dem jeweiligen Träger der Aus- oder Weiterbildung oder gegenüber Behörden einschließlich der für Sie zuständigen Ärzte- oder Psychotherapeutenkammer und - falls erforderlich - vor den Verwaltungs- oder Berufsgerichten.

Dann sind dies meine Leistungen für Sie:

Prüfung Ihrer Honorarbescheide und der zugrunde liegenden Honorarregelungen (EBM, Honorarverteilungsverträge bzw. -maßstäbe, Regelleistungsvolumen, Kapazitätsgrenzen usw.), sorgfältige Vertretung Ihres Mandats gegenüber Kassenärztlichen Vereinigungen in Widerspruchs- und - falls erforderlich - in nachfolgenden Klageverfahren vor den Sozialgerichten.

Dann sind dies meine Leistungen für Sie:

Prüfung Ihrer Honorarrechnungen gemäß GOÄ/GOP, Durchführung des gerichtlichen Mahnbescheids- und Vollstreckungsbescheidsverfahrens einschließlich des nachfolgenden Zwangsvollstreckungsverfahrens, sorgfältige Vertretung Ihres Mandats gegenüber Mahn- und Zivilgerichten sowie Gerichtsvollziehern.

Soweit meine Verpflichtung zur Verschwiegenheit nicht entgegen steht, erteile ich Ihnen auf Anfrage gern auch Auskunft über meine Tätigkeiten in weiteren verwaltungs- und zivilrechtlichen Rechtsgebieten einschließlich des Arbeitsrechts.