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Kosten

Rechtsschutzversicherung

Mein Service für Sie

Die im Zusammenhang mit meiner Beauftragung anfallende Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung erledige ich gern als für Sie selbstverständlich unentgeltlichen Service.

Erstattung der gesetzlich festgelegten Gebühren

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, trägt diese die Kosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren, sofern Ihr konkreter Fall unter die Versicherungsbedingungen fällt. Zu den gesetzlichen Gebühren gehören das Honorar des Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie etwaige Gerichtsgebühren. Ist Ihre Gegenpartei im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung ebenfalls anwaltlich vertreten, übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts, falls Sie den Prozess verlieren sollten.

Sozialrechtliche und verwaltungsrechtliche Streitigkeiten

In Ausnahmefällen allerdings ist mit der Übernahme der Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung nicht zu rechnen: in der Regel nicht übernommen werden beispielsweise die Kosten für sozialrechtliche Streitigkeiten, die sich noch im außergerichtlichen Stadium befinden, und verwaltungsrechtliche Streitigkeiten (Ausnahme: Beamtenrecht). Die Kosten einer arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzklage etwa werden hingegen stets übernommen.

Risiken aus selbständiger Berufstätigkeit

Betrifft Ihr Fall Ihr Unternehmen oder ist er angesiedelt im Bereich Ihrer selbständigen Berufsausübung, ist es für eine Übernahme der Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung erforderlich, dass Sie die Versicherung ausdrücklich für die Risiken aus diesem Bereich abgeschlossen hatten. Eine Versicherung, die lediglich die Risiken der Berufsausübung im Angestellten- (oder Beamten-)verhältnis abdeckt, genügt hierfür nicht.

Dreimonatige Wartefrist

Rechtsschutzversicherungen übernehmen Kosten grundsätzlich nur, wenn der Versicherungsvertrag mindestens drei Monate vor Eintritt des Rechtsschutzfalles abgeschlossen worden war (Wartezeit). Würde der Fall ohne einen von Ihnen gestellten Antrag, beispielsweise den Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, gar nicht existieren, kommt es darauf an, dass der Versicherungsvertrag bereits im Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen war.

Selbstbeteiligung

Die Höhe der Kostenübernahme hängt schließlich davon ab, ob Sie bei Abschluss des Versicherungsvertrages eine Selbstbeteiligung vereinbart hatten oder nicht.