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Kosten

Honorarvereinbarung

Mandant und Rechtsanwalt können das Honorar im Einzelfall auch abweichend vom RVG, d.h. ohne Rücksicht auf den Streitwert, vereinbaren:

Stundenhonorarvereinbarung

Bei der Stundenhonorarvereinbarung erhält der Rechtsanwalt pro Arbeitsstunde einen fest vereinbarten Stundensatz. Diese Form der Honorarvereinbarung kann im Einzelfall für beide Seiten vorteilhaft sein: Sie als Mandant können auch kleinere Probleme bearbeiten lassen, ohne befürchten zu müssen, hohe Rechungen zu erhalten, nur weil der Streitwert hoch ist. Und der Rechtsanwalt kann sich der Bearbeitung widmen, ohne ständig an die Rentabilität seiner Arbeit denken zu müssen.

Pauschalhonorar

Alternativ zum Stundenhonorar ist das Pauschalhonorar denkbar, zu dem ein bestimmter Auftrag unabhängig vom Arbeitsaufwand bis zum Ende bearbeitet wird. Sie als Mandant wissen hier von vornherein, welche Kosten auf Sie zukommen. Pauschalhonorare kommen nur dort in Betracht, wo nach aller Erfahrung absehbar ist, welcher Arbeitsaufwand voraussichtlich entstehen wird; das gilt etwa für die Erstellung von Verträgen.

Monatliches Honorar

Eine dritte Möglichkeit ist das monatliche Honorar. Durch die Zahlung eines solchen Honorars sind sämtliche außergerichtlichen Tätigkeiten abgegolten. Eine solche Vereinbarung ist indes nur sinnvoll, wenn Sie einen relativ hohen, zumindest aber konstanten Beratungsbedarf haben und die Zusammenarbeit auf einen längeren Zeitraum angelegt ist.