Gesetzliches Gebührenrecht
Das Honorar der Rechtsanwälte ist gesetzlich geregelt durch das
»Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Individuelle Honorarvereinbarung
Mandant und Rechtsanwalt können aber auch eine von den gesetzlichen Regelungen abweichende individuelle
»Honorarvereinbarung treffen.
Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherungen
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Gebühren maximal bis zur gesetzlichen Höhe und dies auch nur dann, wenn der konkrete Fall nach den Versicherungsbedingungen als Rechtsschutzfall einzustufen ist. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach den vertraglichen Vereinbarungen im Einzelfall (versicherte Risiken).
Kostenerstattungspflicht der Gegenseite
Falls es zu einem Prozess kommt und Sie diesen gewinnen, muss Ihnen Ihr Prozessgegner die zunächst Ihnen entstandenen Kosten (Anwalts- und ggf. Gerichtskosten) in der gesetzlichen Höhe erstatten; in arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren 1. Instanz findet keine Kostenerstattung statt. Grundsätzlich ist eine Kostenerstattung auch für Widerspruchsverfahren vorgesehen, Ausnahmen können allerdings im
»Vertragsarztrecht bei Widerspruchsverfahren vor Berufungsausschüssen zu beachten sein. Ihr Kostenrisiko ist also geringer, wenn die Einschätzung der Erfolgsaussichten für Sie günstig ausfällt.